Antragstellung für Hilfebedürftige
Sich trotz "Arbeitslosigkeit" als vollwertiger Mensch dieser Gesellschaft zu fühlen.

Von besonderer Wichtigkeit im Vorfeld
Die mentale Einstellung, sich trotz der „Arbeitslosigkeit“
als vollwertige Bürger der Gesellschaft zu verstehen.
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Unterschieden werden:
Leistungen nach SGB III Arbeitslosengeld I – Agentur für Arbeit
Leistungen nach SGB II Arbeitslosengeld II (Hartz IV) – Jobcenter
Bei den Mitarbeitern der Arbeitsagentur oder des Jobcenters handelt es sich weder um eure Arbeitgeber, Vorgesetzte und schon gar nicht um eure Richter.
In den Jobcentern wird von Kundschaft gesprochen. Dieses Dienstleistungsunternehmen mit seinen Mitarbeitern (Dienstleistern), haben ihre Rolle entweder falsch verstanden oder liegt es doch am Charakter der dort Beschäftigten, dass die Kundschaft statt als Könige als Bettler verstanden und als Abschaum behandelt wird.
Frei nach dem Motto:
Wer Geld vom Staat will, gibt seinen Verstand wie die Grundrechte an der Pforte ab.
Wer es wagt seine Rechte zu kennen und sie einfordert, sollte darauf vorbereitet sein gemobbt zu werden.
Dabei wird vergessen, dass die Leistungsverwalter derer, die den Erwartungen der Gesellschaft nicht mehr entsprechen, ihr Geld aus der gleichen Kasse beziehen.
Zu betonen sei: Viele von Sachbearbeitern und Fallmanagern - allein die Ausdrücke schon haben ihren Dienst gewiss in bester Absicht angetreten, den Bedürftigen bzw. den Kunden zu helfen.
Die Frage bleibt: Warum sind die Verwalter dort so schlecht aufgeklärt?
Wer es wagt, die Rechte der Bedürftigen korrekt anzuwenden oder seinen Dienst im Sinne der Menschlichkeit zu erfüllen, ist ebenfalls dem Mobbing ausgesetzt.
So kommen die Gemeinsamkeiten von Leistungsbeziehern und deren Verwalter deutlich zu Tage.
Auch wenn Mitarbeiter noch so nett und zuvorkommend scheinen, sollte auf die Illusion,
des Aufbaus einer eher freundschaftlichen Verbindung, verzichtet werden.
Sollte es zu einem vermeintlichen Pflichtverstoß kommen, zögern die wenigsten
Mitarbeiter, diesen schnellstens, in Form von Leistungskürzung (Sanktionen) zu ahnden.
Eine eigenständige Aufklärung über Rechte ist unerlässlich. In Regelmäßigkeit werden
Rechte verschwiegen, ignoriert, umgangen oder sogar geleugnet.
Empfehlung zum Schriftverkehr
Persönliche Vorsprache ist zu favorisieren (wenn möglich einen Beistand mitnehmen)
Ebenso wie jeglichen Schriftverkehr persönlich abzugeben und Kopien mit Eingangsstempel zu fordern.
Schriftverkehr per Fax ist okay. Wer sicher gehen will, fragt telefonisch nach, ob die Dokumente angekommen sind. Datum und Zeit des Anrufs und Ansprechpartners im Kalender eintragen.
Beim Versenden von E-Mails sei darauf zu achten: Ein Häkchen für Lesebestätigung zu setzen. Die Mail enthält die Bitte um Weiterleitung an die zuständige Person und um eine Empfangsbestätigung der E-Mail. Sollte dies verschwitzt worden sein und es folgt keine Empfangsbestätigung innerhalb von zwei Werktagen, dann die Mail ein zweites Mal versenden.
Unvollständiger Antrag
Annahme abgelehnt.
Hartz-IV-Unterlagen nachreichen – neues Gerichtsurteil bekräftigt Recht der Empfänger
Umzug
ohne Genehmigung
Deutsches Grundgesetz (GG) Artikel 11.
Grundsätzlich steht es jedem mündigen deutschen Staatsbürger zu, den Wohnort frei zu wählen.
Fallbeispiel: *beruht auf eine wahre Begebenheit
Frau XX, Mutter einer 12-jährigen Tochter, ist seit knapp einem Jahr mit Herrn XY, aus ihrer
50 km entfernten Heimatstadt liiert. Herr XY, der eine kleine Erwerbsminderungsrente
bezieht, wohnt in der Nähe ihres Elternhauses.
Für Frau XX und ihre Familie steht von vornherein fest, dass allein dieser glücklichen
Umstände wegen, das Jobcenter keinen Anlass für einen Umzug sehen wird. Deshalb wird
beschlossen, den Umzug allein und ohne Genehmigung zu stemmen.
Frau XX kündigt ihre Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist und
schließt mit ihrem Freund einen Untermietvertrag für sich und ihre Tochter ab. Am letzten
Wochenende der Kündigungsfrist zieht sie mit ihrem Kind zu ihrem Freund.
Der Letzte des Monats ist ein Montag. Als Erstes meldet sie sich im Rathaus am neuen
Wohnort an, eine Abmeldung am vorherigen Wohnort wird von der Meldebehörde erledigt.
Da sie durch den Umzug in ein anderes Bundesland in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen ist, muss sie einen neuen Hauptantrag stellen. Die Formulare hat sie heruntergeladen und vollständig ausgefüllt. Siehe im Anschluss
Die Anlagen wie Kontoauszüge der letzten drei Monate und den Untermietvertrag hat sie
im Original dabei.
Im Anschluss an die Anmeldung bringt Frau XX alle erforderlichen Unterlagen zum nun
zuständigen Jobcenter.
Frau XX legt ihren Antrag dem freundlichen Herrn am Empfang vor und erklärt die
Sachlage. Schon beginnen die ersten Unstimmigkeiten. Der Herr möchte ihren Antrag,
aufgrund fehlender Unterlagen, nicht annehmen. Er fordert eine Mietbescheinigung vom
Vermieter und hält Frau XX das Formular hin.
Das Spiel ist Frau XX bekannt. Sie versucht dem Herrn darzulegen, dass er verpflichtet ist, den Antrag auch bei fehlenden Unterlagen entgegen zu nehmen bzw. sie das Recht hat, die Unterlagen nachzureichen der Vermieter nicht verpflichtet ist eine Mietbescheinigung auszufüllen, weil es den Vermieter regelmäßig nichts anginge, von welchem Geld sie ihre Miete begleicht, somit diese Mietbescheinigung gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.
Wenn alle erforderlichen Daten aus dem Mietvertrag hervorgehen, bedeutet eine Mietbescheinigung eine doppelte Datenerhebung.
Der Herr vom Empfang will jedoch nicht einlenken und verweist auf seine Bestimmungen.
Erst nachdem Frau XX den Vorgesetzten des Herrn zum Gespräch bittet und eine
Fachaufsichtsbeschwerde angekündigt, werden ihre Anliegen gehört, der Antrag nebst
Anlagen entgegengenommen und vom Mietvertrag eine Kopie angefertigt.
Zu den Kontoauszügen
hat Frau XX ausdrücklich vermerkt, dass
sie keine Speicherung ihrer Kontoauszüge wünscht, das heißt, die Dokumente verbleiben zur Ansicht, es dürfen jedoch keine Kopien in den Akten hinterlegt werden und es darf auch keine elektronische Speicherung vorgenommen werden.
die originalen Dokumente sind mit dem Hilfebescheid an die Leistungsbezieherin zurückzusenden.
Noch bevor der Hilfebescheid bei Frau XX einging, erhielt sie eine Einladung zu einem
persönlichen Gespräch.
Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stand an.
Mit solidarischen Grüßen
Eure Jenny
Weiterführende Informationen und Links
So beantragen Sie Arbeitslosengeld
Formulare A - Z
arbeitsagentur.de/formulare-a-z
arbeitsagentur.de/ prod/apok/ct/dam/download/documents/Antrag-
Gerichtsurteil