Arbeitsgelegenheit (AGH MAE) - 1 € Job
Unwissenheit von Seiten des Jobcenters - mehr Unwissenheit beim Maßnahmeanbieter bzw. Träger :-( Mit Urteil :-) hier

Die Gelegenheit: Mal wieder Arbeit
Hartzer haben ja quasi immer Urlaub – nur mit einer kleinen Einschränkung – sie sollen das ganze Jahr über zum Abruf bereitstehen, aber es tut ihnen ja gut beschäftigt zu sein. Einen Termin als Kunde beim Fallmanagement zu bekommen, kann in den Fällen schwierig sein. Der Kunde selbst hingegen, soll ruhig auch drei Tage nach Posterhalt antanzen. Alles schon erlebt :-) Damit die Arbeitsscheuen es nicht gar so bequem haben, müssen sie mal wieder aktiviert und modifiziert werden. Dazu bringt man mal eben eine Maßnahme an die Kundschaft. Zu den beliebten Integrationskonzepten des Jobcenters gehört die
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) – 1 Euro Job
Der größte Mythos bezüglich des 1 Euro Jobs ist: Bei Ablehnung = Sanktion! ?
Selbst in dem Fall, dass einem ein Vermittlungsvorschlag in eine AGH zugeht – was nicht rechtens ist – und nur eine 10 prozentige Chance besteht, anschließend in eine passende versicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt zu werden – der Sinn besteht ja darin, aus Hartz IV raus zufallen – und der Einsatzort in hinter Hintertupfingen ist, sollte die Chance, zum Zeigen der Kooperationsbereitschaft, genutzt werden.
Also dran denken
Fahrkosten zum Einsatzort als Vorschuss beantragen
Eine Liste mit Fragen vorbereiten: Beispiele
Welche Chance besteht nach der AGH auf einen versicherungspflichtigen Job?
Wer erstattet die Fahrkosten bei längerer Krankmeldung?
Das Vorstellungsgespräch
ist gelassen zu nehmen und die Gesinnung aufgeschlossen und interessiert. Bei Vorlage eines Maßnahmevertrages, zur sofortigen Unterzeichnung, zum Ende des Gespräches:
Niemand kann gezwungen werden einen Vertrag zu unterschreiben und niemand wird gezwungen werden
Das Recht besteht, den Vertrag zur Prüfung mit nach Hause zu nehmen und/oder ihn prüfen zu lassen.
Das wissen die Wenigsten der Jobcenterbesetzung geschweige denn die Maßnahmeträger bzw. die Maßnahmeleiter oder?
Da kann es passieren, dass schon mal unschöne suggestive Sätze von der Leitung fallen.
Das ist doch gut ;-) ! Zeigt das Verhalten doch deutlich den Charakter dieser Person – die womöglich noch einen angesehenen Status in ihrer Gemeinde hat, wegen hohem Engagement.
Wenn wegen Nichtunterschrift des Vertrages die AGH nicht angetreten werden kann und deshalb Sanktionen verhängt werden, aufgrund der Verhinderung einer Anbahnung in eine Arbeitsgelegenheit:
Widerspruch einlegen.
Bei negativem Widerspruchsbescheid:
Eilklage beim Gericht einreichen
Kommt gut durch die Zeit!
Mit Solidarischen Grüßen Eure Jenny
Rechtsprechung: Urteil
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