Neue Belehrung vom Jobcenter
Aktualisiert: 19. Nov. 2021
Am Ende heißt es: Wiederholte Belehrung des Jobcenters
Die Rechtsbehelfsbelehrung
vom Februar bis Oktober 2020

Führt die Leistungsminderung dazu, dass Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, werden für Sie auch keine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abgeführt ...
Daraufhin schrieb ich der Fallmanagerin
Sehr geehrte Frau ...
Die Eingliederungsvereinbarung kann ich in der Form, wegen dem Passus in der
Rechtsbehelfsbelehrung, nicht unterschreiben ...
Eine Antwort bekam ich keine
Anfang Oktober 2020 kam wegen der aktuellen Coronalage eine neue Eingliederungsvereinbarung, per Post, ins Haus geflattert.
Vorsicht Falle
In der neuen Fassung der Jobcenter Rechtsbehelfsbelehrungen könnte man den Eindruck
gewinnen, es fände, nach dem Urteil des BVerfG , ein Umdenken der Mitarbeiter statt.
Bis auf den Schluss, da überkommt einen das große Rätsel raten. Dort findet sich ein Satz,
der sogleich stutzig macht.
So genau weiß ich es ja nicht, wann nach dem Karlsruher Urteil diese Version ausgearbeitet wurde. Die mindestens sieben Monate habe jedoch nicht ausgereicht und derweil machen sie munter weiter ...

Die §§ 31 bis 31b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann danach bei erstmaligen und wiederholten Pflichtverletzungen über einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten – auch mehrfach nacheinander – in gestufter Höhe gemindert werden oder sogar vollständig entfallen.
Ich lasse es auf einen Verwaltungsakt ankommen.
Die Fallmanagerin wird umgehend angeschrieben, dass der Satz nicht näher bestimmt ist
und ich wissen will, unter welchen Umständen der Fall eintreten könnte. Und, dass ich schon bei der letzten EV nachfragte und keine Antwort erhielt, mit dem Versprechen Klage zu erheben.
Bei einem 450 Euro Job ist der Hinzuverdienst so gering, dass es bei einer 30 % Sanktion
zu keinem Wegfall kommen kann. Und bei versicherungspflichtig beschäftigten Aufstockern
zahlt eh der Arbeitgeber KV und PV. Was soll das also?
Die Antwort ließ dieses mal nicht lange auf sich warten

Ausgesprochen entgegenkommend, dass sie mir einräumen, dieses knebelnde
Schmierpapier nicht unterschreiben zu müssen. ;-)
Die Belehrung wird jedoch nicht nur per EV ausgegeben, sondern wird auch mit den
Einladungen versandt.
Es kann schon 2x nicht rechtens sein, so einen Satz zu verfassen, ohne dass es näher
erläutert wird, wodurch der Wegfall von Leistungen verursacht werden kann? Schließlich
sollte man schon wissen, was man "falsch" machen könnte, damit einem das Existenzrecht
abgesprochen wird. Das geht bestimmt nicht mit rechten Dingen zu.
Also nur Mut und erst mal nachfragen.
Mit solidarischen Grüßen
Eure Jenny